Rotwild · Pirsch, Ansitz · Waldviertel Nord, Gmünd · ★ 5.0 (8)
Verfügbarkeit
12.07.2026 – 30.08.2026 · 16 verfügbar
Leistungen
Revier
Waldviertel Nord →Gmünd, Österreich · Größe: 900 ha
Freie Wildbahn · Feld · Sprachen: Deutsch, Englisch, Tschechisch
Revierbeschreibung: Waldviertel Nord Die Perle des Nordens Im nördlichen Waldviertel zeigt sich die Jagd von ihrer ursprünglichsten und eindrucksvollsten Seite. Weite Wälder, stille Lichtungen, sanfte Hügel und abwechslungsreiche Feldfluren prägen ein Revier, das durch Ruhe, Natürlichkeit und jagdliche Vielfalt besticht. Waldviertel Nord ist ein Revier für Jäger, die das Besondere suchen: klare Morgenluft, weite Blicke, wildreiche Einstände und jene stille Spannung, die nur ein echter Ansitz in unberührter Natur vermitteln kann. Hier verbinden sich traditionelle Jagdkultur, waidgerechtes Handwerk und die Schönh…
Wildart: Enten, Damwild, Fuchs, Muffelwild, Rotwild, Rehwild, Schwarzwild
- Schussdistanzen
- 50-150
- Kaliber-Empfehlung
- 308
- Nächster Flughafen
- Budweis · 120 km
- Unterkunft: Plätze
- 8
Bewertungen (8)
★ 5.0Regelungen
Anschweißen: 75% Angeschweißtes und trotz fachgerechter Nachsuche nicht gefundenes Wild gilt abrechnungstechnisch als erlegt. Wird das Stück nicht gefunden, sind vom Abschussnehmer 75 % der vereinbarten Abschussgebühr bzw. des laut Preisliste maßgeblichen Abschussentgelts zu bezahlen.
Storno: Eine Stornierung der gebuchten Jagd ist bis spätestens 60 Tage vor dem vereinbarten Jagdbeginn kostenfrei möglich. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall abzüglich tatsächlich angefallener und nachweisbarer Fremdkosten rückerstattet. Bereits entstandene Fremdkosten bleiben in jedem Fall vom Kunden zu tragen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Stornierung durch den Kunden ausgeschlossen. Bei Rücktritt, Nichtantritt oder Absage durch den Kunden weniger als 60 Tage vor Jagdbeginn fallen 100 % der vereinbarten Buchungskosten an. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Buchung auf eine andere geeignete Person zu übertragen, sofern diese die gesetzlichen, behördlichen und jagdlichen Voraussetzungen erfüllt und der Anbieter der Übertragung zustimmt. Die Zustimmung darf nur aus sachlichen Gründen verweigert werden. Sollte der Anbieter nach einer verspäteten Absage des Kunden einen geeigneten Ersatzkunden finden, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden freiwillig einen teilweisen oder vollständigen Rücktritt von der Zahlungsverpflichtung anzubieten. Eine Verpflichtung des Anbieters, einen Ersatzkunden zu suchen oder einen Rücktritt anzubieten, besteht nicht.