Rotwild · Treibjagd · Salzburger Alpenrevier, Salzburg
Verfügbarkeit
01.11.2026 – 30.11.2026 · 1 verfügbar
Leistungen
Revier
Salzburger Alpenrevier →Salzburg, Österreich · Größe: 880 ha
· Sprachen: Deutsch, Englisch
Revierbeschreibung: # Salzburger Alpenrevier ## Jagd im Herzen der Salzburger Alpen Erleben Sie authentische Bergjagd in einer der beeindruckendsten Naturlandschaften Österreichs. Das Salzburger Alpenrevier vereint steile Felsflanken, weitläufige Almflächen, urige Bergwälder und glasklare Gebirgsbäche zu einem Revier, das sowohl landschaftlich als auch jagdlich höchste Ansprüche erfüllt. Die abwechslungsreiche Topografie bietet ideale Lebensräume für gesundes und starkes Wild. Mit etwas Glück begegnen Sie bei Sonnenaufgang einem reifen Gamsbock in den Felsen, beobachten Rotwild auf den Almen oder erleben einen…
Wildart: Gams, Rotwild, Rehwild, Schwarzwild
- Schussdistanzen
- 200-400m
- Kaliber-Empfehlung
- 300 Win Mag
- Nächster Flughafen
- Innsbruck · 50 km
- Unterkunft: Plätze
- 20
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Regelungen
Anschweißen: 0% Angeschweißtes Wild / keine Verrechnung bei Nichtauffinden Angeschweißtes und trotz fachgerechter Nachsuche nicht gefundenes Wild gilt abrechnungstechnisch als angeschweißt, jedoch nicht als verwerteter Abschuss. Wird das Stück trotz fachgerechter Nachsuche nicht gefunden, fällt für den Abschussnehmer keine Abschussgebühr für dieses Stück an. Bereits entstandene Kosten im Zusammenhang mit der Nachsuche, insbesondere Kosten für Hundeführer, Fahrtkosten oder sonstige nachweisbare Aufwendungen, bleiben davon unberührt und sind vom Abschussnehmer zu tragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Storno: Eine Stornierung der gebuchten Jagd ist bis spätestens 60 Tage vor dem vereinbarten Jagdbeginn kostenfrei möglich. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall abzüglich tatsächlich angefallener und nachweisbarer Fremdkosten rückerstattet. Bereits entstandene Fremdkosten bleiben in jedem Fall vom Kunden zu tragen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Stornierung durch den Kunden ausgeschlossen. Bei Rücktritt, Nichtantritt oder Absage durch den Kunden weniger als 60 Tage vor Jagdbeginn fallen 100 % der vereinbarten Buchungskosten an. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Buchung auf eine andere geeignete Person zu übertragen, sofern diese die gesetzlichen, behördlichen und jagdlichen Voraussetzungen erfüllt und der Anbieter der Übertragung zustimmt. Die Zustimmung darf nur aus sachlichen Gründen verweigert werden. Sollte der Anbieter nach einer verspäteten Absage des Kunden einen geeigneten Ersatzkunden finden, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden freiwillig einen teilweisen oder vollständigen Rücktritt von der Zahlungsverpflichtung anzubieten. Eine Verpflichtung des Anbieters, einen Ersatzkunden zu suchen oder einen Rücktritt anzubieten, besteht nicht.